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Zu diesen personenbezogenen Daten sollten Sie Folgendes wissen:
Grundsätzlich besteht gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu diesen Daten für Sie
– ein Recht auf Auskunft und Information zu den über Sie erhobenen Daten, die Berichtigung Ihrer Daten, auf Löschung Ihrer Daten, das Recht auf die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, das Recht auf Widerspruch gegen die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung und das Recht, gegen eine Datenübertragbarkeit vorzugehen,
– ein Recht auf Widerruf der vorherigen Einwilligung,
– ein Beschwerderecht bei der für unsere Körperschaft zuständigen Aufsichtsbehörde, d. h. beim Ministerium des Inneren des Landes Brandenburg und
– ein Recht auf Übertragung Ihrer Daten
Die Bereitstellung der Daten erfolgt im vorliegenden Fall auf der Grundlage der DSGVO, der entsprechenden Bundes- und Landesgesetze (insbesondere des TMG, des BDSG und des brandenburgischen Datenschutzgesetzes).
Das Recht auf Auskunft gibt Ihnen als Betroffenem das Recht, in angemessener Zeit über die über Sie erhobenen Daten und ihre Verarbeitung informiert zu werden.
Sie können einer Verarbeitung widersprechen, wenn
– die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird,
– die Verarbeitung unrechtmäßig ist,
– sich der Zweck der Verarbeitung erledigt hat, die Daten aber zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen des Betroffenen notwendig sind oder
– Sie ein Widerspruchsrecht gemäß DSGVO haben.
Die Dauer der Speicherung erfolgt bis längstens zum Ablauf des Kalenderjahres, welches auf das Jahr folgt, in welchem diese Daten gespeichert worden sind.
Was bedeutet nun das Recht auf Berichtigung gemäß DSGVO?
Es gibt den Betroffenen die Möglichkeit, die Vervollständigung seiner personenbezogenen Daten ohne unangemessene Verzögerung einzufordern. Sie können zudem die Übertragung von Ihnen gespeicherter Daten auf andere Netzwerke verlangen.
Wann müssen Ihre Daten gemäß DSGVO gelöscht werden (Recht auf „Vergessenwerden“)?
Dies ist der Fall, wenn
– die Speicherung der Daten nicht mehr notwendig ist,
– der Betroffene seine Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen hat,
– die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder
– eine Rechtspflicht zum Löschen nach EU- oder nationalem Recht besteht.
Wann findet Ihr Recht auf „Vergessenwerden“ keine Anwendung?
Dies geschieht, wenn
– das Recht auf freie Meinungsäußerung bzw. die Informationsfreiheit überwiegen, weil also das Informationsinteresse Dritter so groß ist,
– die Datenspeicherung der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung dient,
– das öffentliche Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit überwiegt,
– Archivzwecke oder wissenschaftliche und historische Forschungszwecke entgegenstehen oder
– die Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Im Übrigen werden personenbezogene Daten absolut vertraulich behandelt und nur mit Ihrer gesonderten vorherigen Zustimmung an Dritte weitergeleitet. Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht vollständig gewährleistet werden kann. Wir wissen das Vertrauen zu schätzen, das Sie uns entgegenbringen, und wenden äußerste Sorgfalt an, um Ihre persönlichen Angaben zu schützen. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich auch direkt an uns wenden.
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