Flugverkehrskontrollfreigabe

Luftfahrzeuge haben die Möglichkeit, sich über Funk eine individuelle Einzelfreigabe vom verantwortlichen Lotsen im Kontrollzentrum erteilen zu lassen. Dieses Verfahren bietet Piloten eine größere Flexibilität und kann aus verschiedenen Gründen erforderlich sein, etwa zur Gewährleistung der Flugsicherheit, aufgrund betrieblicher Vorgaben oder anderer spezifischer Auflagen.

Voraussetzungen für die Einzelfreigabe

Grundsätzlich kann eine Einzelfreigabe nach dem Start für strahlgetriebene Luftfahrzeuge ab einer Flughöhe von 5.000 Fuß (ft) und für propellergetriebene Luftfahrzeuge ab 3.000 Fuß erteilt werden. Nach Erteilung dieser Freigabe ist der Pilot nicht mehr an die veröffentlichten Abflugverfahren gebunden. Stattdessen muss er dem ihm nun zugewiesenen individuellen Abflugverlauf folgen.

Ablauf der Einzelfreigabe

Sobald die Einzelfreigabe erteilt wurde, erhält der Pilot in der Regel einen festen Punkt im Luftraum, wie z.B. eine Intersection, als nächsten Wegpunkt genannt, den er dann direkt ansteuern soll. Mit der Erteilung der Einzelfreigabe verlässt das Luftfahrzeug das standardisierte Abflugverfahren, wodurch auch etwaige Anforderungen wie Mindeststeigungen ab diesem Zeitpunkt entfallen.

Initiative und Gründe für die Einzelfreigabe

Die Initiative zur Einholung einer Einzelfreigabe kann sowohl vom Piloten als auch vom Lotsen ausgehen. Dieses Verfahren kann notwendig werden, um auf bestimmte Sicherheitsaspekte, betriebliche Erfordernisse oder andere spezifische Situationen zu reagieren. Die Einzelfreigabe ermöglicht eine flexiblere und situativ angepasste Steuerung des Flugverkehrs und ist gemäß §26 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) zulässig.