Der Fluglärmschutzbeauftragte vermittelt als unabhängiger Ombudsmann zwischen allen Beteiligten am Luftverkehr und den Betroffenen. Dazu nimmt das Büro des Fluglärmschutzbeauftragten die Fluglärmbeschwerden von betroffenen Bürgern entgegen. Anhand dieser Beschwerden wird eine sachliche Prüfung der Beschwerden durchgeführt.
Zusätzliche Informationen die zur Aufklärung der Beschwerdeinhalte dienen können, erlangen wir durch Nachfragen bei den Genehmigungsbehörden, den Flugplatzgesellschaften, den Luftverkehrsgesellschaften und den Flugsicherungsstellen. Mit den gewonnenen Kenntnissen werden die einzelnen Beschwerdepunkte ausgewertet und dann beantwortet. Im Anschluss werden ggf. die Umsetzung der abgestimmten bzw. zugesagten Maßnahmen kontrolliert oder die bekannt gewordenen Ordnungswidrigkeiten abgegeben, so dass bei der zuständigen Stelle für die Luftaufsicht ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird. Zusätzlich nimmt der Fluglärmschutzbeauftragte an den Sitzungen der Fluglärmkommission teil. Darin stellt er den beteiligten Vertretern die aktuelle Situation der Beschwerden mit eventuellen „Brennpunkten“ dar und zeigt mögliche Handlungsalternativen auf. Darüber hinaus wirkt er bei der Konzeption von Verfahren zur Bekämpfung des Fluglärms, insbesondere bei der Erarbeitung von Vorschlägen und Einflussnahme hinsichtlich einer lärmoptimierten Festlegung der An- und Abflugrouten, der Anwendung lärmarmer Start- und Landeverfahren sowie der Festlegung örtlicher Flugbetriebsbeschränkungen mit. Hierzu dient ihm auch die regelmäßige Auswertung der Messergebnisse der Fluglärmmessanlage des Flughafens Berlin-Brandenburg.
Gerne beraten wir auch interessierte Bürger telefonisch oder vor Ort über die Thematik der Flugrouten und die zu erwartenden Schalldruckpegel am Boden bei einer Normalisierung des Flugbetriebes auf das Vorkrisenniveau von 2019.
Sollten Sie Fragen an uns haben, rufen Sie uns einfach an oder kommen Sie direkt bei uns in Schönefeld vorbei. Vor einem persönlichen Besuch empfehlen wir einen kurzen Anruf, ob der entsprechende Fachberater vor Ort ist, da wir auch Außentermine wahrnehmen.
Zusätzliche Information zur Institution des Fluglärmschutzbeauftragten
Jeder Verkehrsflughafen in Deutschland hat einen Fluglärmschutzbeauftragten. Die Aufgabe wird durch einen Beauftragten des Bundeslandes wahrgenommen, in dem der Flughafen gelegen ist. Im Falle des BER wäre der Fluglärmschutzbeauftragte im brandenburgischen Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (bzw. Landesamt für Bauen und Verkehr) zu suchen. Zur Unterstreichung der Unabhängigkeit des Fluglärmschutzbeauftragten hat sich das Land Brandenburg (gleichzeitig Gesellschafter der FBB GmbH) freiwillig dazu entschieden, diese Aufgabe an einen der stark betroffenen Landkreise zu delegieren. Die Kosten für die Aufgabe trägt dabei weiterhin das Land Brandenburg. Diese Konstellation ist einmalig und schafft die Voraussetzung für das Vertrauen bei der Bevölkerung in die Arbeit des Fluglärmschutzbeauftragten.