Gemäß § 19a LuftVG ist der Flughafenbetreiber zur Installation einer Anlage für die fortlaufende Messung der durch die an- und abfliegenden Luftfahrzeuge entstehenden Geräusche verpflichtet.
Das Konzept der Messstellen am künftigen Hauptstadtflughafen verfolgt dabei u. a. das Ziel, die tatsächliche Lärmbelastung entlang der errechneten Schallschutzbereiche festzustellen, ab welchem Zeitpunkt in der Zukunft diese überschritten werden. Zur Ermittlung von Belastungen spezifischer Wohnbereiche wird neben den fest installierten Messstellen auch eine mobile Messstelle mit wechselnden Standorten eingesetzt. Die aktuellen Standorte der Fluglärmmessanlage finden Sie auf der Homepage der Flughafenbetreibers.