Schutzgebiete des Schallschutzprogramms BER
In den hochbelasteten Bereichen ist der Flughafenbetreiber verpflichtet die zur Erreichung der Schutzziele des Planfeststellungsbeschlusses notwendigen Aufwendungen für passiven Schallschutz zu ersetzen. Die Bereiche für die das zutrifft werden als Anspruchsgebiete bezeichnet. Eine aktuelle Karte dazu finden Sie auf der Webseite der Flughafengesellschaft.